Formeln nach Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Herstellung nach ISO 22716 (GMP für Kosmetik).
White Label Kosmetik: Ihr Hersteller nach EU-Standard
Starten Sie Ihre Pflegemarke mit über 1.000 fertigen Formeln oder einer eigenen Rezeptur. Wir entwickeln, füllen ab, etikettieren und dokumentieren jedes Produkt in unserem ISO-22716-Werk bei Agadir, nach der EU-Kosmetikverordnung.

Pflichtangaben auf Deutsch (§ 4 Kosmetik-Verordnung), Verantwortliche Person in der EU, Meldung im CPNP.
EU-Kosmetikverordnung, Pflichtangaben in der vom Mitgliedstaat vorgeschriebenen Sprache, Meldung im CPNP vor dem Inverkehrbringen.
Verordnung über kosmetische Mittel (VKos): Hersteller, Importeur oder eine bevollmächtigte Person mit Adresse in der Schweiz verantwortet das Produkt.
Fertige Formeln oder Ihre eigene Rezeptur
Über 1.000 fertige Formeln unter Ihrer Marke
Geprüfte, stabilisierte Rezepturen, die Sie mit Duft, Textur, Verpackung und Etikett zu Ihrem Produkt machen.
- Gesicht, Haar, Körper, Sonnenschutz
- Muster vor der Produktion
- Verpackung und Etikett aus einer Hand

Ihre exklusive Formel, gemeinsam entwickelt
Unser Labor entwickelt Ihre Rezeptur nach Ihrem Briefing, von der ersten Textur bis zur Serienproduktion. Die Formel gehört Ihnen.
- Briefing, Entwicklung, Stabilitätstests
- Vollständige Zusammensetzung für Ihre Produktinformationsdatei
- Vertraulichkeit per NDA

Sechs Sortimente, ein Werk
GesichtspflegeSeren, Cremes, Reinigung, Masken
HaarpflegeShampoos, Öle, Masken, Leave-ins
KörperpflegeDuschgele, Seifen, Lotionen, Peelings
SonnenschutzSPF 30 und SPF 50, auch getönt
MännerpflegeBartöl, Rasur, Gesichtspflege
Marokkanische RitualeSchwarze Seife, Rhassoul, ArganölWirkstoffe, die Ihre Kundinnen kennen, verarbeitet dort, wo sie wachsen
ArganölNährendes Öl für Haut und Haar
RhassoulMineralische Tonerde für Gesicht und Haar
Schwarze SeifeDas Hammam-Ritual, mit Eukalyptus oder Argan
KaktusfeigenkernölEin kostbares Öl für reife Haut
RosenwasserToner und Sprays mit Damaszener-Rose
SchwarzkümmelölFür Haar und KopfhautDie Unterlagen für Ihre Verantwortliche Person
Nach der EU-Kosmetikverordnung bringt eine Verantwortliche Person mit Sitz in der EU Ihre Produkte in Verkehr: Ihr Unternehmen, Ihr Importeur oder ein schriftlich beauftragter Vertreter. Sie meldet jedes Produkt vor dem Verkauf im CPNP. Wir liefern die Unterlagen, die sie dafür braucht.
Vollständige Zusammensetzung (INCI), Spezifikationen und die Daten für den Sicherheitsbericht zu jeder Formel.
Qualitätskontrolle jeder Charge, dokumentiert und mitgeliefert.
Etiketten und Faltschachteln mit den Pflichtangaben nach Artikel 19, auf Deutsch gesetzt und bei uns etikettiert.
Industrieprodukte marokkanischen Ursprungs gelangen seit 2012 zollfrei in die EU, mit dem Ursprungsnachweis EUR.1.
Vom Briefing zum fertigen Produkt in 4 Schritten

Briefing mit einem Produktspezialisten
Sie beschreiben Ihre Marke, Ihre Zielgruppe in Deutschland, Österreich oder der Schweiz und Ihren Zielpreis. Wir prüfen das Briefing gemeinsam.

Muster testen
Sie erhalten Muster der gewählten Formeln und prüfen Textur, Duft und Wirkung, kostenlos.

Entwicklung und Produktion
Wir finalisieren Formel, Verpackung und Etikett, dann füllen wir in unserem zertifizierten Werk ab, mit Ihrer Freigabe bei jedem Schritt.

Unterlagen und Versand
Ihre Produkte verlassen das Werk verpackt, etikettiert und dokumentiert, bereit für Ihre Verantwortliche Person und Ihren Vertrieb.
Warum Marken aus dem deutschsprachigen Raum in Marokko mit uns produzieren

- 01Ein auditiertes Werk nach EU-Standard
ISO 22716 (GMP für Kosmetik) und ISO 9001, zertifiziert durch Bureau Veritas. FDA-registriert nach MoCRA.
- 02Marokkanische Wirkstoffe an der Quelle
Argan, Rhassoul, Schwarze Seife, Kaktusfeige und Rose, verarbeitet dort, wo sie wachsen.
- 03Ein Partner von der Formel bis zum Karton
Rezeptur, Verpackung, Etikettendesign, Abfüllung und Exportunterlagen aus einer Hand.
- 04Ihre Formel gehört Ihnen
Bei eigenen Rezepturen erhalten Sie die vollständige Zusammensetzung. Vor dem Start unterzeichnen wir eine Vertraulichkeitsvereinbarung.
- 05Zugängliche Mindestmengen
Die Mindestmenge richtet sich nach Produkt und Verpackung und wird mit Ihnen im Angebot festgelegt.
- 06Präsenz in Europa
Werk in Aït Melloul bei Agadir, Büro in Paris (8 bis rue Abel, 75012). Über 500 Marken in mehr als 35 Ländern.
Was Markengründerinnen und Markengründer sagen
„Ich habe in der Vergangenheit mit vielen Kosmetikherstellern zusammengearbeitet und selten Partner gefunden, die so professionell, engagiert und aufmerksam gegenüber dem Kunden sind.“
aus dem Französischen übersetzt
„Am meisten schätze ich, dass sie sich um alles kümmern, von der Entwicklung meiner Marke über das Verpackungsdesign bis zur Lieferung der Produkte.“
aus dem Französischen übersetzt
„Mit ihnen meine Marke aufzubauen war eine großartige Erfahrung. Ihre Professionalität und ihr Fachwissen sind außergewöhnlich.“
aus dem Französischen übersetzt
Fragen von Marken aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
Darf ein in Marokko hergestelltes Kosmetikprodukt in Deutschland verkauft werden?
Ja. Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 regelt das Produkt, nicht den Herstellungsort. Ein in Marokko hergestelltes Kosmetikprodukt darf in Deutschland, Österreich und der gesamten EU verkauft werden, wenn eine Verantwortliche Person in der EU benannt ist, eine Produktinformationsdatei mit Sicherheitsbericht vorliegt, das Produkt im CPNP gemeldet wurde und die Kennzeichnung den nationalen Vorgaben entspricht.
Wer ist die Verantwortliche Person?
Eine juristische oder natürliche Person mit Sitz in der EU: Ihr Unternehmen, wenn es in der EU ansässig ist, Ihr Importeur, oder ein per schriftlichem Mandat beauftragter Vertreter. Sie steht mit Name und Adresse auf dem Etikett. Wir stellen ihr die vollständige Produktinformationsdatei zur Verfügung.
Wer meldet die Produkte im CPNP?
Die Meldung im Cosmetic Products Notification Portal erfolgt durch die Verantwortliche Person vor dem Inverkehrbringen. Wir liefern alle dafür nötigen Angaben: Kategorie, Rahmenrezeptur, Kennzeichnung und Fotos der Verpackung.
Werden die Etiketten auf Deutsch gesetzt?
Ja. In Deutschland müssen die Pflichtangaben nach Artikel 19 der EU-Kosmetikverordnung nach § 4 der Kosmetik-Verordnung in deutscher Sprache stehen. Wir gestalten Etiketten und Faltschachteln entsprechend und etikettieren in unserem Werk.
Gilt das auch für die Schweiz?
Die Schweiz wendet die EU-Verordnung nicht direkt an. Kosmetika unterliegen dort der Verordnung des EDI über kosmetische Mittel (VKos). Hersteller oder Importeur verantworten das Produkt und können per schriftlichem Mandat eine Person mit Adresse in der Schweiz bevollmächtigen. Wir stellen ihr die Produktdokumentation zur Verfügung.
Wie hoch ist die Mindestbestellmenge?
Unsere Mindestmenge ist zugänglich. Die genaue Menge hängt vom Produkt, vom Format und von der Verpackung ab und wird mit Ihnen im Angebot festgelegt.
Wie lange dauert die Produktion?
Das hängt von Ihren Formeln, Ihrer Verpackung und den Mengen ab. Den Zeitplan legen wir mit Ihnen im Angebot fest.
Bekomme ich vor der Bestellung Muster?
Ja. Sie erhalten Muster der gewählten Formeln und geben sie vor der Produktion frei. Die Muster sind kostenlos.
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Erzählen Sie uns von Ihrer Marke
Sie erhalten ein detailliertes Angebot für Ihre Produkte, kostenlos und unverbindlich.
- 01Briefing senden, dauert zwei Minuten
- 02Ein Produktspezialist, meldet sich bei Ihnen
- 03Angebot erhalten, mit Ihrem Musterplan

Erzählen Sie uns von Ihrem Projekt
Ein Produktspezialist prüft Ihre Anfrage und meldet sich über den Kanal Ihrer Wahl bei Ihnen.
Unverbindlich. Ihre Angaben bleiben vertraulich und dienen nur zur Erstellung Ihres Angebots.












































