Vor den Toren Europas, nach europäischen Normen
Rezepturen konform mit der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, mit Produktinformationsdatei (PIF) und Sicherheitsbewertung. Das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Marokko erlaubt Industrieprodukten marokkanischen Ursprungs die zollfreie Einfuhr in die Union, gegen Vorlage einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1.

















































